Girlitz.de - Mosambikgirlitze

Biologie - Artenschutz

Mosambikgirlitze (Serinus mozambicus oder auch Ochrospiza mozambica) sind beliebte Haustiere. Sie sind optisch ansprechend, robust und preiswert. Männliche Tiere singen angenehm und ausdauernd. Obwohl es sich um eine bedrohte Art handelt, die im Anhang III des Washingtoner Artenschutzabkommens ( Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) aufgelistet ist, sind die Tiere in Deutschland problemlos in den meisten Zoohandlungen erhältlich. Leider handelt es sich bei den verkauften Tieren zu einem grossen Teil um Wildfänge, die jedes Jahr in großer Zahl aus Afrika importiert werden. 1991 wurden allein in die Bundesrepublik Deutschland 11.170 Mosambikgirlitze importiert [HL1994], 1999 waren es 7860 [BFN1999]. Die Nachzuchtstatistik der Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e. V. weist demgegenüber für 1999 gerade 95 Nachzuchten auf [AZ2001].

Von den Naturentnahmen verendet ein Großteil bereits während des Transports, die übrigen Tiere werden in den Zoohandlungen häufig in überbesetzten Käfigen gehalten, bis sie schließlich ohne größere Beratung an Heimtierhalter verkauft werden. Hierbei werden sie oft irreführend als "Mosambikzeisige" bezeichnet.

Aus der Unterschutzstellung des Mosambikgirlitzes im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens ergeben sich rechtliche Konsequenzen für den Handel. In Deutschland sind weiterhin die EU-Artenschutzverordnung, in der der Mosambikgirlitz in Anhang C aufgeführt ist, und selbstverständlich auch das Tierschutzgesetz zu beachten. Das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln (Körnerfresser) [BML1996] gibt Behörden und Vogelhaltern eine Richtline an die Hand, welche Haltungsbedingungen für eine dem Tierschutzgesetz entsprechende Haltung mindestens erfüllt sein müssen.

Die Haltung, Zucht und Vermarktung von Mosambikgirlitzen kann derzeit in Deutschland ohne weitere Formalitäten erfolgen. Auch eine artenschutzrechtliche Beringungspflicht besteht nicht. Ein Sachkundenachweis für die Haltung von Vögel ist nur erforderlich, wenn besonders geschützte Arten gehalten werden - zu diesen zählt der Mosambikgirlitz aber nicht [BMU1999].

Für weitere Auskünfte ist die Untere Naturschutzbehörde der jeweiligen Stadt oder des Kreises zuständig.


Girlitz.de Homepage   Letzte Aktualisierung: 28. Oktober 2003